Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

wie einige bereits wissen, verkündete die Innenministerin Nancy Faeser im Januar Ihre Intention, unsere Waffengesetze weiter zu verschärfen.
Es sind zwar schon einige Wochen ins Land gegangen und derzeit blockiert der Koalitionspartner FDP das Vorhaben, aber selbstverständlich bleibt es weiterhin ein für unseren Sport heikles Thema.
Würde der Gesetzesentwurf, wie in seiner Urfassung geplant, umgesetzt werden, würde dies nachhaltig den Feuerwaffensport negativ beeinträchtigen.
Wir können euch nur darum bitten, sich dringend selbst ein Bild davon zu machen.

Als erste Anlaufstelle sind hier die Meldungen der bei uns beheimateten Verbände BSSB/DSB und BDS/BBS verlinkt.

Aufgrund der hohen Popularität in den sozialen Medien und der Duldung seitens des BDS auch die Aktion vom VDB.

Wir geben euch die Informationen, bildet Ihr euch eure eigene Meinung und eure bevorzugte Art von Aktionismus.

BSSB/DSB
Link: BSSB – Aktuelle Debatte ums Waffenrecht – BSSB lehnt Verschärfungen für Sportschützen ab und tritt für die Vielfalt des Schießsports und seiner Disziplinen ein
Link: DSB – Gemeinsame Pressemitteilung zum Waffenrecht: Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab
Link: DSB – DSB und DJV kritisieren drohende Verschärfung des Waffenrechts

BDS/BBS
Link: BDS – Stand der Waffenrechtsdiskussion, 19.01.2023

VDB
Link: VDB – NEIN zu Verschärfung des Waffenrechts

 

Viele Grüße
Das Schützenmeisteramt

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

wozu brauchen wir die Qualifizierung von Standaufsichten?

Als Verein, welcher Wettkämpfe austrägt und an Wettkämpfen teilnimmt, ist es nötig, Mitglieder mit „qualifizierter Standaufsicht“ vorzuhalten. Ohne diese sind keine Wettkämpfe durchführbar. Und ohne Wettkämpfe wird es in Zukunft nahezu unmöglich, Waffen zu erwerben.

Es ist daher also wichtig, das möglichst viele unserer Mitglieder an diesem Lehrgang teilnehmen.

Termin: Dienstag 07. März 2023 von 19.0o bis 22.0o Uhr 🗓️

Ort: Schießanlage der SG Oberasbach
Jahnstraße 14, 90522 Oberasbach

Lehrgangsleiter: Udo Böckler

📄Einladung_Aufsichtenlehrgang

Die Lehrgangsgebühr von 5,- Euro für unsere Mitglieder werden vom Verein übernommen. Bitte meldet euch bis spätestens 25.02. direkt bei Udo Böckler udo.boeckler@t-online.de an.

Es grüßt euch euer Sportleiter Dirk Klein

Liebe Schützinnen und Schützen,

auf Grund gestiegener Anforderungen des Gesetzgebers und in immer kürzer Zeit beschlossener Änderungen des Waffengesetzes wird eine fachlich fundierte und zeitlich ausreichende Vorbereitung für die Sachkundeprüfung von immer größerer Bedeutung.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und unserem Schützennachwuchs diese Qualifikation zu bieten haben wir uns entschlossen ab Herbst 2022 Lehrgänge für die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG anzubieten.

Die Lehrgänge finden in unseren Räumlichkeiten statt, Lehrgangsträger ist Tom Loff, der zusammen mit Andreas Eisenmann und Claus Pietz die Lehrgänge veranstaltet.

Der erste Lehrgang findet zu folgenden Terminen statt:

Freitag,       09.09.22      18.00 – 21.30       theoretischer Unterricht
Samstag,    10.09.22      09.00 – 17.00       theoretischer Unterricht
Sonntag,     11.09.22      09.00 – 15.00       theoretischer Unterricht
Dienstag,    13.09.22      18.00 – 22.00       praktischer Unterricht
Samstag,    17.09.22      09.00 – 13.00       Prüfung

Bei Interesse sendet bitte eine mail an Claus Pietz waffensachkunde@kpsgz.de, der sich zeitnah mit Euch in Verbindung setzen wird.

Weitere Informationen hierzu unter:  www.kpsgz.de/Verein/Waffensachkundelehrgang

Viele Grüße
Euer Schützenmeisteramt

P.S. Teilnehmen können alle Schützen ab dem 16. Lebensjahr

Liebe Gäste, liebe Schützinnen und Schützen,
entsprechend der neuen Regelung ist ab sofort der Trainingsbetrieb wieder unter 3G-Voraussetzungen möglich. Dies gilt ebenfalls für den Gesellschaftsraum als Aufenthalts- und Vorbereitungsraum. Ebenso gilt 3G auch im Außenbereich auf dem Bogenplatz.
Bitte beachten: In unserer Gastwirtschaft “Mexicali” gilt nach wie vor 2G.
Schülerinnen und Schüler sind sofern sie in der Schule regelmäßig getestet werden generell von den Zugangsregelungen ausgenommen.
3G erfüllt ihr wenn ihr entweder:
  • Geimpft ( Mittlerweilen sind bei allen Impfstoffen zwei Dosen notwendig oder halt die Kombination Genesen + eine Dosis Impfstoff oder andersrum )
  • Genesen ( Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage UND darf höchstens 90 Tage zurückliegen. )
  • Getestet ( PCR Test (48h gültig), Selbsttest unter Aufsicht oder Bürgertest bei einer der Teststationen unten (24h gültig) ).
Hier gibt es eine schöne Grafik, denkt euch die letzte Spalte weg und ihr habt was alles als geimpft gilt:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/02/2022_02_09_booster_uebersicht.png
Um den Schießleiter zu entlasten, nutzt wenn möglich auch die Testangebote die es im Umfeld gibt.
Bitte diskutiert nicht mit den Schießleiterinnen und Schießleitern die Maßnahmen, die haben sich das auch nicht ausgedacht und machen freiwillig den Schießleiter damit wir alle unserem Sport nachgehen können, bitte behaltet das im Hinterkopf.
Bitte achtet weiterhin auf die nach wie vor geltende Maskenpflicht (FFP2 Maske) sofern ihr euch im Schützenhaus bewegt. Zur Sportausübung und wenn ihr im Gesellschaftsraum am Platz mit 1,5m Abstand zu Personen die nicht zu eurem Hausstand gehören sitzt darf die Maske natürlich wie bisher auch abgenommen werden.
Bleibt gesund!
Euer Schützenmeisteramt
Liebe Gäste, liebe Schützinnen und Schützen,
der 15.12. ist vorbei, die rechtliche Lage lässt eine leichte Entspannung zu.
Wir haben uns in der Vorstandschaft entschieden einen Neustart zu wagen, dafür brauchen wir aber eure Hilfe, insbesondere im Rahmen von freiwilligem Schießleiterdienst. Das Formular auf der Homepage ist ab sofort für Termine ab dem 20.12. wieder freigeschalten. Als Schießleiter müsst ihr leider auch die unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllen (2G+ oder 2G und Booster).
Ab dem 20.12. wäre somit auch unser Schützenhaus wieder geöffnet. Unter folgenden Voraussetzungen könnt ihr am Schießbetrieb teilnehmen:

A) Geimpft oder Genesen, dann ist ein Test notwendig

B) Geimpft + Booster (der 14. Tage her ist), das kann sein:

  • Genesen + Eine Dosis Impfstoff + Booster
  • Zwei Dosen Moderna/Biontech + Booster
  • Eine Dosis Johnson & Johnson + Booster (hier geistern Meldungen durchs Internet dass diese Variante evtl. nicht mehr anerkannt wird, in den Verordnungen findet sich das aber nicht wieder, falls hier eine Änderung eintritt werden wir euch entsprechend informieren)
Für alle die sich noch nicht ein drittes Mal impfen lassen können, ihr habt mindestens einmal die Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest. Schnelltestzentren in der Umgebung findet ihr hier: https://www.landkreis-fuerth.de/corona/testzentren.html
Testergebnisse bekommt ihr bequem aufs Handy oder, für diejenigen ohne Smartphone, auch ganz klassisch in Papierform. Diese Tests sind 24h gültig und machen euch und der Aufsicht das Leben leicht weil vor Ort nichts mehr erledigt werden muss, außer Impf- und Testnachweis kontrollieren.
Natürlich ist es auch möglich sich mit einem selbst mitgebrachten Test vor Ort unter Aufsicht zu testen, wir würden euch aber Bitten nach Möglichkeit die Testzentren zu nutzen, das macht den Job für die Aufsicht einfach deutlich angenehmer.
An den weiteren Verhaltensregeln im Schützenhaus ändert sich erstmal nichts, es herrscht nach wie vor Maskenpflicht (FFP2).
Bleibt gesund!
Euer Schützenmeisteramt
Liebe Besucher*innen, liebe Schützenschwester und Schützenbrüder,
leider müssen wir uns schon wieder mit nicht so guten Nachrichten an Sie/Euch wenden. Wie sie/ihr wahrscheinlich aus der Presse mitbekommen habt, gelten für ganz Bayern seit heute, 9. November 2021, die Regeln für die Ampelstufe “Rot”.
Dies hat für unseren Schießbetrieb die folgenden Auswirkungen:
  • Im Schützenhaus gilt jetzt wieder die Pflicht eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht). Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
  • Zutritt zum Schützenhaus ist ab sofort nur noch für Personen gestattet, die die sog. 2G Regel erfüllen, also geimpft oder genesen sind, Tests egal welcher Art sind nicht mehr ausreichend. Bitte weist das beim Zutritt bei den jeweiligen Schießleitern unaufgefordert nach (Impfbuch, Genesenenbescheinigung, Impfzertifikate). Die Schießleiter können genau wie wir nichts für die Regelungen, sie müssen sie aber strikt umsetzen. Eine Diskussion ist also zwecklos, die Einhaltung der Regelungen wird kontrolliert und Verstöße können empfindliche Bußgelder für den Verein nach sich ziehen.
Nachdem es zuerst so aussah, als ob von dieser Regelungen auch Schüler und Schülerinnen über 12 betroffen sind, können wir hier seit heute Mittag (https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2021/11/211109-Ministerrat.pdf) Entwarnung geben. Kinder und Jugendliche, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind ab Donnerstag und bis Jahresende von der 2G Regel ausgenommen. Für Kinder unter 12 Jahren gilt dies sowieso und nach derzeitigem Stand wohl auch erstmal über das Jahresende hinaus.
Falls sich in nächster Zeit weitere Änderungen ergeben, werden wir diese zeitnah kommunizieren.
Bleibt gesund!
Die Vorstandschaft

Liebe Besucher*innen, liebe Schützenschwester und Schützenbrüder,

wie Sie/ihr sicherlich alle aus der Presse mitbekommen habt, wurden die Hygieneschutzmaßnehmen angepasst.
Das Schießhaus dürfen nur noch Personen betreten, die eine der sog. 3G Regeln erfüllen.

Im Einzelnen heißt das:

  • Genesen
    nachzuweisen über einen Genesenennachweis. Als genesen im Sinne der Verordnung gilt man, wenn die nachgewiesene Infektion mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.
  • (Vollständig) Geimpft
    Als Nachweis gilt das Impfbuch oder ein digitales Impfzertifikat. Als vollständig geimpft gilt man:
    Johnson & Johnson (Jannsen) 14 Tage nach der Impfung (hier ist nur eine Dosis erforderlich). Bei allen anderen derzeit (17.09.2021) am Markt befindlichen Impfstoffen (Astra Zeneca, Biontech, Moderna) 14 Tage nach der zweiten Dosis
  • Getestet

Als Tests gelten:

  • Antigen Schnelltest, nicht älter als 24h (in Zirndorf bspw. beim Metz in der Schnellteststrecke vom BRK)
  • PCR Test, nicht älter als 48h
  • Laientest der unter Aufsicht vor Ort durchgeführt wird. Achtung: Wir halten im Schützenhaus keine Tests vorrätig, der Test muss selbst besorgt (bspw. in der Drogerie) und mitgebracht werden.
  • Kinder unter 6 und Schüler die regelmäßig getestet werden gelten ohne weitere Maßnahmen als getestete Personen.

Der Nachweis ist unaufgefordert dem Schießleiter beim betreten des Schießhauses vorzulegen. Bei Nichtvorlage ist der Schießleiter berechtigt, Sie/euch des Schützenhauses zu verweisen. Wir müssen eine 100% Kontrolle sicherstellen, Stichproben genügen ausdrücklich nicht.

Weiterhin gilt im Schießhaus die Maskenpflicht. Ein medizinischer Mundschutz ist aktuell ausreichend, es muss keine FFP2 Maske mehr sein.

Wie die Reglung in der Bogenabteilung umgesetzt wird, wird noch rechtzeitig vor dem Start der Hallensaison mitgeteilt. Derzeit gilt für das Training im Außenbereich, d.h. auf unserem Bogenplatz keine Maskenpflicht mehr, auch die 3G Regeln finden keine Anwendung.

Die Gesundheit aller Besucher unseres Schießhauses liegt uns sehr am Herzen. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis und Mithilfe. Vielen Dank.

Die Vorstandschaft

Liebe Schützinnen und Schützen,

unsere für den 25.06. terminierte Generalversammlung werden wir wegen der unklaren Lage was große Veranstaltungen angeht nochmals absagen, auch die über die Presse lancierten Zahlen reichen nicht aus, um eine ordnungsgemäße Versammlung in unserem Vereinsheim durchführen zu können.
Alternative Standorte mit der notwendigen Größe (Paul-Metz Halle) sind an diesem Tag leider nicht buchbar und ein Hygienekonzept zwar machbar, aber nur mit großem Aufwand (finanziell und personell) dies würden wir gerne vermeiden und hoffen auf eine weitere Entspannung der Lage im 2. Halbjahr.

Eine Einladung mit einem neuen Termin wird euch fristgerecht bekannt gegeben. Bitte beobachtet dazu unsere Homepage, die nächsten Vereinsnachrichten und diesen Aushang.

Bleibt weiterhin gesund

Viele Grüße
Das Schützenmeisteramt

Hallo Zusammen

Im Anhang sende ich den Coronaplan B für unsere Gaumeisterschaft Stand 15.3.21.

Diese neuen Termine wurden pandemiebedingt in den Sommer gelegt in der Hoffnung das wir noch schießen können.

Ich weise nochmal daraufhin das es in den Disziplinen in denen wir eine GM durchführen keine BZM und keine Bayerischen Meisterschaften geben wird. Die erzielten Ergebnisse werden also über den BSSB direkt an den DSB gemeldet, es sei denn sie melden sich nach der GM beim Schießleiter ab. Vielleicht ist es deswegen für den Einen oder Anderen Schützen nicht mehr interessant
überhaupt bei der GM mitzumachen.

Aus diesen Gründen haben die Schützen die Möglichkeit sich von der GM abzumelden. Das gilt auch für die Disziplinen mit freier Meldung zum Bezirk.

Schützen die sich abmelden möchten müssen dies bei ihrem Sportleiter tun, der die gesammelten abmeldewilligen an den GSPL weiter gibt.

Die Abmeldewilligen müssen vom Sportleiter zum GSPL per Email weiter gegeben werden. SMS, WhatsApp, Fax, Telefon etc. wird nicht akzeptiert. Die letztmöglichen Termine für die Abmeldungen sind im Terminplan hinterlegt.

Termine für Coronaplan-B

Mit Schützengrüßen

Berndt Heymann

1.Bezirkssportleiter Schützenbund
Mittelfranken

1.Gausportleiter Kommisarisch
Schützengau Fürth

Ligaleiter Bayernliga NW LP
Waldheimstr. 23
91126 Schwabach

09122 6318840
0157 82842060

Heymann.Berndt@t-online.de

Liebe Schützinnen und Schützen,

leider hat uns Corona weiterhin fest im Griff.

Die aktuellen Beschränkungen haben leider auch Auswirkungen auf unsere geplante Generalversammlung am 05.03.2021. Wir haben uns im Schützenmeisteramt darauf verständigt, die Generalversammlung vorerst abzusagen und nicht nur zu verschieben, weil es für uns derzeit nicht absehbar ist, wann wir eine Generalversammlung in einem “normaleren” Rahmen durchführen können und dürfen.

Wir werden die Lage genau beobachten und peilen eine Generalversammlung im Sommer an, um uns mehr Optionen für eine Durchführung offen zu halten.

Eine Einladung mit einem neuen Termin wird euch fristgerecht bekannt gegeben. Bitte beobachtet dazu unsere Homepage, die nächsten Vereinsnachrichten und diesen Aushang.

Bleibt weiterhin gesund

Viele Grüße
Das Schützenmeisteramt