Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

wie einige bereits wissen, verkündete die Innenministerin Nancy Faeser im Januar Ihre Intention, unsere Waffengesetze weiter zu verschärfen.
Es sind zwar schon einige Wochen ins Land gegangen und derzeit blockiert der Koalitionspartner FDP das Vorhaben, aber selbstverständlich bleibt es weiterhin ein für unseren Sport heikles Thema.
Würde der Gesetzesentwurf, wie in seiner Urfassung geplant, umgesetzt werden, würde dies nachhaltig den Feuerwaffensport negativ beeinträchtigen.
Wir können euch nur darum bitten, sich dringend selbst ein Bild davon zu machen.

Als erste Anlaufstelle sind hier die Meldungen der bei uns beheimateten Verbände BSSB/DSB und BDS/BBS verlinkt.

Aufgrund der hohen Popularität in den sozialen Medien und der Duldung seitens des BDS auch die Aktion vom VDB.

Wir geben euch die Informationen, bildet Ihr euch eure eigene Meinung und eure bevorzugte Art von Aktionismus.

BSSB/DSB
Link: BSSB – Aktuelle Debatte ums Waffenrecht – BSSB lehnt Verschärfungen für Sportschützen ab und tritt für die Vielfalt des Schießsports und seiner Disziplinen ein
Link: DSB – Gemeinsame Pressemitteilung zum Waffenrecht: Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab
Link: DSB – DSB und DJV kritisieren drohende Verschärfung des Waffenrechts

BDS/BBS
Link: BDS – Stand der Waffenrechtsdiskussion, 19.01.2023

VDB
Link: VDB – NEIN zu Verschärfung des Waffenrechts

 

Viele Grüße
Das Schützenmeisteramt

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

wozu brauchen wir die Qualifizierung von Standaufsichten?

Als Verein, welcher Wettkämpfe austrägt und an Wettkämpfen teilnimmt, ist es nötig, Mitglieder mit „qualifizierter Standaufsicht“ vorzuhalten. Ohne diese sind keine Wettkämpfe durchführbar. Und ohne Wettkämpfe wird es in Zukunft nahezu unmöglich, Waffen zu erwerben.

Es ist daher also wichtig, das möglichst viele unserer Mitglieder an diesem Lehrgang teilnehmen.

Termin: Dienstag 07. März 2023 von 19.0o bis 22.0o Uhr 🗓️

Ort: Schießanlage der SG Oberasbach
Jahnstraße 14, 90522 Oberasbach

Lehrgangsleiter: Udo Böckler

📄Einladung_Aufsichtenlehrgang

Die Lehrgangsgebühr von 5,- Euro für unsere Mitglieder werden vom Verein übernommen. Bitte meldet euch bis spätestens 25.02. direkt bei Udo Böckler udo.boeckler@t-online.de an.

Es grüßt euch euer Sportleiter Dirk Klein

Liebe Schützinnen und Schützen,

auf Grund gestiegener Anforderungen des Gesetzgebers und in immer kürzer Zeit beschlossener Änderungen des Waffengesetzes wird eine fachlich fundierte und zeitlich ausreichende Vorbereitung für die Sachkundeprüfung von immer größerer Bedeutung.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und unserem Schützennachwuchs diese Qualifikation zu bieten haben wir uns entschlossen ab Herbst 2022 Lehrgänge für die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG anzubieten.

Die Lehrgänge finden in unseren Räumlichkeiten statt, Lehrgangsträger ist Tom Loff, der zusammen mit Andreas Eisenmann und Claus Pietz die Lehrgänge veranstaltet.

Der erste Lehrgang findet zu folgenden Terminen statt:

Freitag,       09.09.22      18.00 – 21.30       theoretischer Unterricht
Samstag,    10.09.22      09.00 – 17.00       theoretischer Unterricht
Sonntag,     11.09.22      09.00 – 15.00       theoretischer Unterricht
Dienstag,    13.09.22      18.00 – 22.00       praktischer Unterricht
Samstag,    17.09.22      09.00 – 13.00       Prüfung

Bei Interesse sendet bitte eine mail an Claus Pietz waffensachkunde@kpsgz.de, der sich zeitnah mit Euch in Verbindung setzen wird.

Weitere Informationen hierzu unter:  www.kpsgz.de/Verein/Waffensachkundelehrgang

Viele Grüße
Euer Schützenmeisteramt

P.S. Teilnehmen können alle Schützen ab dem 16. Lebensjahr

Aufgrund der sich weiterhin entspannenden Corona-Situation ist es an der Zeit, zu unserem regulären Trainingsangebot an 5 Tagen in der Woche zurückzukehren. Damit kommen wir nicht umhin, eine feste Schießleitereinteilung wie vor Corona durchzuführen.

Jedoch wollen wir die Gelegenheit nutzen und das bislang starre Vorgehen zur Einteilung verbessern. Aus diesem Grund haben wir uns ein angepasstes Konzept überlegt, welches unseren Mitgliedern mehr Transparenz und Flexibilität verschafft und zugleich den bislang hohen Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.

Was übernehmen wir:

  • Betrachtungszeitraum von einem Quartal mit jeweils 3 Monaten
  • 5 feste Trainingstage in der Woche (Montag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag)
  • Schießleiterpflichtig sind alle Mitglieder
    • zwischen 18 Jahren und 69 Jahren
    • die eine Sachkundeprüfung abgelegt haben oder bereits Waffen besitzen
    • bei denen der Anfahrtsweg und körperliche Verfassung (keine Schwerbehinderung) zumutbar ist
    • kein Ehrenamt/Funktion im Verein ausüben

Was ist neu:

Der zeitliche Ablauf zur Einteilung zur Aufsicht. Das Konzept basiert auf einem dreiphasigen Ansatz:

  • Wunschtermin: jedes schießleiterpflichtige Mitglied hat die Möglichkeit, im Quartal zuvor seinen persönlichen Wunschtermin verbindlich reservieren zu können. Wir nutzen hierfür unser Buchungssystem im internen Mitgliederbereich auf der Homepage, welches wir zu Corona-Zeiten eingeführt haben. Damit können die Wunschtermine problemlos von zu Hause online gebucht werden. Die Festlegung bevorzugte Wochentage ist damit nicht mehr notwendig.
  • Einteilung: freie Trainingstage werden durch die Sportleitung zugeteilt, berücksichtig werden hierzu bereits geleistet Dienste in den Quartalen zuvor. Aufgrund der Anzahl der schießleiterdienstfähigen Mitglieder muss jeder ca. 2-3 Mal im Jahr seinen Dienst leisten.
  • Veröffentlichung: Der Schießleiterplan wird auf der Homepage und in den Vereinsnachrichten veröffentlicht. Zudem kann jedes Mitglied in seinem persönlichen Bereich auf der Homepage seine zugeteilten Termine einsehen.

Wir starten mit diesem Konzept ab dem 4. Quartal dieses Jahres (Oktober – Dezember), hierfür können bis zum 14.08. Wunschtermine im Buchungssystem auf der Homepage hinterlegt werden.

Hier geht es zur Terminreservierung.

 

Liebe Schützenschwestern,
liebe Schützenbrüder,

wir haben in den letzten Jahren wenig Betrieb in unseren Räumlichkeiten gehabt. Hinzu kam, dass es auch bei der Miete der Schließfächer und Holzschränke einige Änderungen gab.

Aus diesem Grund bitten wir um aktive Rückmeldung der Mieter unserer Schließfächer und Holzschränke, um hier einen aktuellen Überblick zu erhalten.

Eine Rückmeldung wird bis zum 30.07.2022 benötigt. Sofern wir keine Rückmeldung erhalten, sehen wir uns gezwungen, uns selbst Zugriff zu den Schränken zu beschaffen.

Kontaktdaten für die Rückmeldung:

Jennifer Niese
jennifer.niese@kpsgz.de
Mobil: 0160-50 93 128

Wir bitten um euer Verständnis und aktive Mithilfe.

Kameradschaftliche Grüße,

Euer Schützenmeisteramt

Liebe Gäste, liebe Schützinnen und Schützen,
entsprechend der neuen Regelung ist ab sofort der Trainingsbetrieb wieder unter 3G-Voraussetzungen möglich. Dies gilt ebenfalls für den Gesellschaftsraum als Aufenthalts- und Vorbereitungsraum. Ebenso gilt 3G auch im Außenbereich auf dem Bogenplatz.
Bitte beachten: In unserer Gastwirtschaft “Mexicali” gilt nach wie vor 2G.
Schülerinnen und Schüler sind sofern sie in der Schule regelmäßig getestet werden generell von den Zugangsregelungen ausgenommen.
3G erfüllt ihr wenn ihr entweder:
  • Geimpft ( Mittlerweilen sind bei allen Impfstoffen zwei Dosen notwendig oder halt die Kombination Genesen + eine Dosis Impfstoff oder andersrum )
  • Genesen ( Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage UND darf höchstens 90 Tage zurückliegen. )
  • Getestet ( PCR Test (48h gültig), Selbsttest unter Aufsicht oder Bürgertest bei einer der Teststationen unten (24h gültig) ).
Hier gibt es eine schöne Grafik, denkt euch die letzte Spalte weg und ihr habt was alles als geimpft gilt:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/02/2022_02_09_booster_uebersicht.png
Um den Schießleiter zu entlasten, nutzt wenn möglich auch die Testangebote die es im Umfeld gibt.
Bitte diskutiert nicht mit den Schießleiterinnen und Schießleitern die Maßnahmen, die haben sich das auch nicht ausgedacht und machen freiwillig den Schießleiter damit wir alle unserem Sport nachgehen können, bitte behaltet das im Hinterkopf.
Bitte achtet weiterhin auf die nach wie vor geltende Maskenpflicht (FFP2 Maske) sofern ihr euch im Schützenhaus bewegt. Zur Sportausübung und wenn ihr im Gesellschaftsraum am Platz mit 1,5m Abstand zu Personen die nicht zu eurem Hausstand gehören sitzt darf die Maske natürlich wie bisher auch abgenommen werden.
Bleibt gesund!
Euer Schützenmeisteramt
Liebe Gäste, liebe Schützinnen und Schützen,
der 15.12. ist vorbei, die rechtliche Lage lässt eine leichte Entspannung zu.
Wir haben uns in der Vorstandschaft entschieden einen Neustart zu wagen, dafür brauchen wir aber eure Hilfe, insbesondere im Rahmen von freiwilligem Schießleiterdienst. Das Formular auf der Homepage ist ab sofort für Termine ab dem 20.12. wieder freigeschalten. Als Schießleiter müsst ihr leider auch die unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllen (2G+ oder 2G und Booster).
Ab dem 20.12. wäre somit auch unser Schützenhaus wieder geöffnet. Unter folgenden Voraussetzungen könnt ihr am Schießbetrieb teilnehmen:

A) Geimpft oder Genesen, dann ist ein Test notwendig

B) Geimpft + Booster (der 14. Tage her ist), das kann sein:

  • Genesen + Eine Dosis Impfstoff + Booster
  • Zwei Dosen Moderna/Biontech + Booster
  • Eine Dosis Johnson & Johnson + Booster (hier geistern Meldungen durchs Internet dass diese Variante evtl. nicht mehr anerkannt wird, in den Verordnungen findet sich das aber nicht wieder, falls hier eine Änderung eintritt werden wir euch entsprechend informieren)
Für alle die sich noch nicht ein drittes Mal impfen lassen können, ihr habt mindestens einmal die Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest. Schnelltestzentren in der Umgebung findet ihr hier: https://www.landkreis-fuerth.de/corona/testzentren.html
Testergebnisse bekommt ihr bequem aufs Handy oder, für diejenigen ohne Smartphone, auch ganz klassisch in Papierform. Diese Tests sind 24h gültig und machen euch und der Aufsicht das Leben leicht weil vor Ort nichts mehr erledigt werden muss, außer Impf- und Testnachweis kontrollieren.
Natürlich ist es auch möglich sich mit einem selbst mitgebrachten Test vor Ort unter Aufsicht zu testen, wir würden euch aber Bitten nach Möglichkeit die Testzentren zu nutzen, das macht den Job für die Aufsicht einfach deutlich angenehmer.
An den weiteren Verhaltensregeln im Schützenhaus ändert sich erstmal nichts, es herrscht nach wie vor Maskenpflicht (FFP2).
Bleibt gesund!
Euer Schützenmeisteramt
Liebe Schützenschwester und Schützenbrüder,
wie ihr alle mitbekommen habt, steigen die Infektionszahlen weiter stark an und die Regeln wurden erneut verschärft.
Leider bedeutet das für unseren Schießbetrieb und das Vereinsleben erneut nichts Gutes.
Für unser Schützenhaus und auch den Bogenplatz gilt seit dem 24.11. 2G+, d.h. jeder der das Gelände betreten will muss Geimpft oder Genesen sein und zusätzlich noch einen Test machen. Wir haben darauf hin auf einer außerordentlichen Vorstandssitzung festgelegt, dass der Schießbetrieb bis zum 15.12. eingestellt wird, weil wir die aktuelle Regelung für nicht kontrollierbar halten und die freiwilligen Schießleiter nicht auch noch für die Kontrolle von Selbsttests in großem Umfang verpflichten wollen. Ausgenommen davon sind lediglich die Kinder- und Jugendtrainings. Hier gelten andere rechtliche Voraussetzungen (Tests in der Schule) und die Trainings der Bogenschützen die noch an weiterführenden Wettbewerben teilnehmen, hier herrscht aber 2G+, die Abteilungsleitung wird sich mit den betreffenden Bogenschützen in Verbindung setzen, um hier eine vernünftige Regelung zu finden.
Der Dezemberarbeitsdienst wird abgesagt, hier werden sich unsere beiden Arbeitsdienstleiter noch mit den eingeteilten Mitgliedern in Verbindung setzen.
Leider fällt auch die Weihnachtsfeier den erneuten Beschränkungen zum Opfer, aufgrund der Kürze der Zeit schaffen wir es leider auch nicht ein virtuelles Ersatzprogramm auf die Beine zu stellen. Bitte beachtet unsere Homepage, unser erster Schützenmeister wird sich mit einer Videobotschaft an Euch wenden.
Bleibt Gesund!
Viele Grüße
Euer Schützenmeisteramt

Schießtage:

15. und 22.11. sowie im Rahmen des Altersschießens am 25.11. jeweils 18:00 bis 21:00Uhr

Waffenarten:

  • Luftgewehr & Luftpistole am 10m-Stand
  • Kurzwaffen aller Kaliber am 25m-Stand
  • Recurve- und Compoundbogen in der Bogenhalle

Auswertung:

Die Teilerwertung auf die Weihnachtsglücksscheibe erfolgt für alle Waffenarten gemeinsam nach dem disziplinbezogenen Auswertungsschlüssel für Preisschießen.

Einlage:

pro Waffenart 5,00 €, damit sind bezahlt: 10 Schuss Weihnachtsscheibe als Tiefschuss

Nachkauf:

10 Schuss Weihnachtsscheibe 3,00 €. Der Nachkauf ist unbegrenzt.

Preise:

Im Rahmen der Weihnachtsfeier findet die Preisverteilung statt. Abhängig von der Teilnehmerzahl kommen Viktualienpreise zur Auslobung.

Zur Weihnachtsfeier am Samstag den 11.12.21 um 18:00 Uhr sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gilt für das Weihnachtsschießen sowie unsere Weihnachtsfeier die 2G-Regel.

Liebe Besucher*innen, liebe Schützenschwester und Schützenbrüder,
leider müssen wir uns schon wieder mit nicht so guten Nachrichten an Sie/Euch wenden. Wie sie/ihr wahrscheinlich aus der Presse mitbekommen habt, gelten für ganz Bayern seit heute, 9. November 2021, die Regeln für die Ampelstufe “Rot”.
Dies hat für unseren Schießbetrieb die folgenden Auswirkungen:
  • Im Schützenhaus gilt jetzt wieder die Pflicht eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht). Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
  • Zutritt zum Schützenhaus ist ab sofort nur noch für Personen gestattet, die die sog. 2G Regel erfüllen, also geimpft oder genesen sind, Tests egal welcher Art sind nicht mehr ausreichend. Bitte weist das beim Zutritt bei den jeweiligen Schießleitern unaufgefordert nach (Impfbuch, Genesenenbescheinigung, Impfzertifikate). Die Schießleiter können genau wie wir nichts für die Regelungen, sie müssen sie aber strikt umsetzen. Eine Diskussion ist also zwecklos, die Einhaltung der Regelungen wird kontrolliert und Verstöße können empfindliche Bußgelder für den Verein nach sich ziehen.
Nachdem es zuerst so aussah, als ob von dieser Regelungen auch Schüler und Schülerinnen über 12 betroffen sind, können wir hier seit heute Mittag (https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2021/11/211109-Ministerrat.pdf) Entwarnung geben. Kinder und Jugendliche, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind ab Donnerstag und bis Jahresende von der 2G Regel ausgenommen. Für Kinder unter 12 Jahren gilt dies sowieso und nach derzeitigem Stand wohl auch erstmal über das Jahresende hinaus.
Falls sich in nächster Zeit weitere Änderungen ergeben, werden wir diese zeitnah kommunizieren.
Bleibt gesund!
Die Vorstandschaft